Fragen des Erbrechts unter Berücksichtigung eines behinderten Kindes und die Gesetzliche Betreuung mit der Vollendung des 18. Lebensjahres: diese beiden Beratungsaspekte bildeten den Mittelpunkt des Elterninformationsabends der Johann-Peter-Schäfer-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt Sehen). Eingeladen hatte die Berufsorientierungsstufe der Abteilung für Geistige Entwicklung, deren Leiterin Gutta Döring die zweistündige Veranstaltung mit einem Zitat von Marie von Ebner-Eschenbach eröffnete: „Wer nichts weiß, muss alles glauben.“ Licht ins Dunkel brachten die Referentinnen Hannelore Spengler und Sabine von zur Mühlen mit Ihren Vorträgen und in der sich anschließenden Fragerunde. „Das Erbrecht bei einem behinderten Kind ist sehr beratungsintensiv“, erklärte Spengler, die als Fachanwältin für Familienrecht in Wetzlar tätig ist. Spengler gelang es mit ihrer Präsentation, die Gründzüge des Themas mit seiner Komplexität äußerst anschaulich darzulegen. Zudem beschrieb sie mit dem so genannten „Behindertentestament“ eine mögliche Option, durch die behinderte Menschen die Vorteile aus einer Erbschaft nutzen können, ohne dass der Sozialhilfeträger Zugriff erhält: „Damit bleibt die Substanz des Erbes erhalten, und die Erträge gehen an den Behinderten.“ Derweil informierte von zur Mühlen von der Betreuungsstelle des Wetteraukreises über das Verfahren und die Notwendigkeit der Einsetzung eines gesetzlichen Betreuers, sofern Entscheidungen hinsichtlich von Wohnungsangelegenheiten, der Gesundheit, und Vermögenssorge nicht eigenverantwortlich gefällt werden können. Wer nichts weiß, muss alles glauben – auf die zahlreich anwesenden Eltern traf dieses Zitat am Ende des Abends nicht mehr zu.