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Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

In der Abteilung mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an der Johann-Peter-Schäfer-Schule werden Schülerinnen und Schüler beschult, die neben einer Sehschädigung einen festgestellten Förderbedarf im Sinne der Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sowie ggf. weitere Förderbedarfe haben.


Unterrichts- und Lerninhalte werden entsprechend den Richtlinien für Förderung und Erziehung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung umgesetzt und orientieren sich an dem in den Förderplänen dokumentierten individuellen Leistungs- und Entwicklungsstand des Schülers.


Die Zuordnung einer Schülerin/ eines Schülers zu einer Klasse erfolgt nach Feststellung der Förderbedarfe entsprechend der Ausprägung der Sehbeeinträchtigung (blind oder sehbehindert), der Schulbesuchsjahre (Klassenstufe) und des Bedarfes an pädagogischer, pflegerischer und therapeutischer Versorgung.


Die Klassen werden von einem Team aus Förderschullehrern, Erzieherinnen im Schuldienst sowie FSJ‘lerInnen und Schulbegleitern (die bei individuellem Bedarf für einzelne Schüler beantragt werden können), unterrichtet.


Es besteht eine enge Kooperation mit dem Schülerheim, so dass bei Bedarf und nach entsprechender Vereinbarung zusätzlich Mitarbeiter/-innen aus dem Schülerheim den Unterricht am Vormittag unterstützen.


Die Unterrichts-Inhalte werden in folgenden Organisationsformen umgesetzt:

  • Klassenunterricht
  • Einzelförderung
  • Kooperationsunterricht zwischen 2-3 Klassen (Unterrichtsprojekte z.B. in Kunst, Musik, Sport, Deutsch, Sachunterricht, Kochen, Werken)
  • Hospitationstage einzelner Schüler in einer anderen Klasse.

 

Spezielle pädagogische Inhalte werden angeboten im Rahmen von:

  • Heilpädagogischem Reiten
  • Berufsorientierungsstufennachmittag (Arbeitstraining/Vorbereitung auf eine Nachfolgeinrichtung)
  • Praktika
  • Unterrichtsgängen
  • Schullandheimaufenthalten.

 

Die in den Richtlinien im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung vorgegebenen 13 Kompetenzbereiche:

  • Sprache und Kommunikation
  • Soziale Beziehungen
  • Bewegung und Mobilität
  • Selbstversorgung
  • Gesundheitsvorsorge
  • Deutsch
  • Mathematik
  • Naturwissenschaften
  • Informations- und Kommunikationstechnik
  • Ästhetik und Kreativität
  • Leben in der Gesellschaft
  • Arbeit und Beschäftigung
  • Religion

 

werden unter Berücksichtigung der Beeinträchtigung des Sehens um folgende Kompetenzbereiche erweitert:

  • Orientierung und Mobilität
  • Wahrnehmung.


Daraus ergeben sich spezifische didaktische und methodische Grundprinzipien:

Förderung der visuellen Wahrnehmung

  • Gestaltung und Angebot der Unterrichtsmaterialien und Medien unter Berücksichtigung und gezieltem Einsatz von Kontrasten, Konturen, Vergrößerungen, Positionierung zum Schüler, Begrenzungen, Anordnungen, Reduzierung von Details
  • Wahrnehmungsförderräume
  • Spezifische Fördermaterialien z. B. Lightbox / PC - Arbeitsplätze / Einsatz von Bildschirmlesegerät/ Whiteboard
  • Hilfsmittelversorgung (z. B. Brille/Lupen)

Förderung der Sinneswahrnehmung

  • Angebote für alle Sinneskanäle
  • Entwicklung von Kompensationsstrategien
  • Ganzheitliche Förderung

Förderung der Orientierungsfähigkeit

  • an die spezifischen taktil/visuell Bedürfnisse der Schüler angepasste Lernumwelt (visuell strukturierte Bereiche, mit klaren Unterscheid-barkeiten, Leitlinien und markante Merkmale zur Orientierungshilfe, optimale Beleuchtung, klare Ordnungssysteme)
  • Erfordernis einer strukturierten Lernumgebung und Lebenswirklichkeit mit festen räumlichen und zeitlichen Ordnungskriterien, (Struktur, Raum, Situation, Personal, zeitlicher Ablauf)

Förderung der Mobilität

  • Gestaltung der Räume und Wege auf dem Schulgelände
  • Zusammenarbeit mit internen und externen Mobilitätslehrern
  • Hilfsmittelversorgung (z.B. Rollator/ Langstock)

Förderung der lebenspraktischen Fertigkeiten

  • Förderung der Nahrungsaufnahme, der Nahrungszubereitung, der Selbstversorgung (z.B. selbständiges Essen, Kauen, Schlucken, sowie Zubereitung von Lebensmitteln/ Hauswirtschaft)
  • Förderung der Selbständigkeit bei der Alltagsbewältigung
  • Entwicklung von Fertigkeiten zur Köperpflege
  • Erwerb von Kompetenzen im Bereich Öffentlichkeit/ Umgang mit
  • Geld/ Konsum
  • durch die Vermittlung von Strategien, Ordnungsprinzipien und Arbeitsplatzgestaltungkriterien , die den spezifischen taktil/visuellen Bedürfnissen der Schüler angepasst sind.

Förderung der Kommunikation

  • Entwicklung von kommunikativen Fähigkeiten als sehbeeinträchtigter oder blinder Mensch durch:
  • ein Angebot von Zeichen/Symbole/Piktogramme/ Bilder mit kontrastreicher, detailreduzierter und konturierter Gestaltung im Rahmen der unterstützten Kommunikation
  • Einsatz körpernaher Gebärden
  • Hilfsmittelversorgung zur unterstützten Kommunikation (z. B. Talker/ PC), die den Bedürfnissen des sehbeeinträchtigten Schülers Rechnung tragen

 

Folgende therapeutische Angebote sind an der JPSS möglich:

  • regelmäßige (Kranken)Gymnastik durch an der Einrichtung angestellte Fachkräfte sowie krankengymnastische Angebote nach Bobath/Vojta etc. durch externe Fachkräfte
  • psychomotorische Angebote durch an der Einrichtung angestellte Fachkräfte für Schülerinnen und Schüler des Schülerheims
  • Beratung und individuelles Mobilitätstraining durch an der Einrichtung angestellte Fachkräfte
  • logopädische Behandlung durch externe Fachkräfte
  • ergotherapeutische Behandlung durch externe Fachkräfte
  • pädagogische Sehberatung durch externe Fachkraft (Tellertest u. a)
  • die psychologische Beratung durch an der Einrichtung angestellte Fachkräfte
  • Musiktherapie unter Leitung einer Musiktherapeutin für Schülerinnen und Schüler des Schülerheims

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