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Vorklasse

Vorklasse

In die Vorklasse können Kinder aufgenommen werden, die am 30. Juni das vierte Lebensjahr vollendet haben. So kann frühzeitig eine spezifische pädagogische Förderung einsetzen.

 

Noch nicht schulreife Kinder werden in der Vorklasse spielerisch an die Lernanforderungen der Grundschule herangeführt werden.

Die Arbeit in der Vorklasse bestärkt die Kinder, ihre verbliebenen Sinne intensiv zu nutzen, zu trainieren und einsetzen. Spielerisch wird Interesse an Schriftsprache und mathematischen Inhalten aufgebaut. Dabei ist Selbsttätigkeit und Interesse an der Umwelt Unterrichtsprinzip.

Therapeutisches Reiten, Schwimmen und Turnen helfen Bewegungsdefizite abzubauen. Besondere Schwerpunkte werden auf das soziale Miteinander in der Gruppe und die Einhaltung von Regeln gelegt.

 

Um einer Behinderung entgegen zu wirken werden Kinder mit dem Förderschwerpunkt Sehen, sowie Kinder mit Gestattung aufgenommen. Um die Voraussetzungen für Lernen im ersten Schuljahr zu gewährleisten, werden blinde Kinder grundsätzlich in die Vorklasse aufgenommen.

 

Schon im Vorfeld arbeitet die Vorklassenleiterin mit der Frühförderung und dem abgebenden Kindergarten zusammen.

 

Bei einer gemeinsamen Förderung von blinden und sehbehinderten Kindern ist eine Doppelbesetzung und Teamarbeit Voraussetzung für eine differenzierte Förderung. Unterstützt und beraten wird die Vorklasse von externen Logopädinnen, Physiotherapeuten und einer externen Orthoptistin. Im Bedarfsfalle wird gemeinsam mit den Eltern die Beratung durch ein Sozial-Pädiatrisches Zentrum angestrebt.

 

Elternarbeit ist grundlegender Bestandteil der Vorklassenarbeit. Die Förderung der Kinder ist nur mit intensiver Unterstützung der Eltern denkbar. Gemeinsam mit den Eltern werden die individuellen Beobachtungs- und Förderpläne der Kinder besprochen und im Schuljahr fortgeschrieben.

 

Ziel der Vorklasse ist die Rückführung an die Grundschule vor Ort oder die Beschulung im ersten Schuljahr an einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Sehen.

 

Ab dem 2. Halbjahr hospitieren die Vorklassenschüler im ersten Schuljahr. Lehrer/-innen des ersten Schuljahres unterrichten die Vorklassenkinder in einer Wochenstunde getrennt nach blindenspezifischen bzw. sehbehindertenspezifischen Gesichtspunkten sowie Anforderungen von CVI.

 

Gemeinsam mit den Eltern, den begleitenden Grundschullehrkräften und dem Vorklassenteam wird im 2. Schulhalbjahr über den geeigneten Förderbedarf und Förderort beraten.


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