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Inklusive Beschulung bei Blindheit

Inklusive Beschulung bei Blindheit

Das üBFZ der JPSS ist für die Begleitung von Schülern mit Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung in ihrem Zuständigkeitsbereich zuständig.

Das überregionale Beratungs- und Förderzentrum der JPSS ist für die Begleitung von Schülern mit Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung zuständig, wenn die Inklusive Beschulung genehmigt wurde. In Absprache mit den Staatlichen Schulämtern werden für diese Maßnahmen Lehrerstunden zur Verfügung gestellt.

 

Die Begleitung von Schülern mit Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung in der Inklusiven Beschulung beinhaltet

 

  • Intensive Beratung der Schule, der Eltern und des gesamten pädagogischen Umfeldes bei der Gestaltung von Unterricht und der geeigneten Lernumgebung
  • Intensive Begleitung und Unterstützung des Schülers mit einer Sehbeeinträchtigung innerhalb und außerhalb des Unterrichts
  • Unterstützung bei der Beschaffung geeigneter Lehr- und Lernmittel sowie apparativer Hilfsmittel
  • Einweisung in den Umgang mit den Hilfsmitteln und Einübung spezieller Arbeitstechniken
  • Regelmäßige Durchführung von Kursen zu spezifischen Themen für Schüler mit einer Sehbeeinträchtigung
  • Durchführung von gemeinsamen Freizeitaktivitäten

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