Blinden oder hochgradig sehbehinderten jungen Menschen, die einen Ausbildungsvertrag auf dem Regelarbeitsmarkt im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung abschließen konnten, steht im dualen System der Berufsausbildung die Johann-Peter-Schäfer-Schule als Berufsschule mit Sondergenehmigung des Schulträgers zur Verfügung. Dies gilt vor allem für die Büroberufe.